Diese Ausnahme soll gewährleisten, dass der Bund entsprechende Strategien ohne Druck von aussen erarbeiten kann. Die Lehre spricht sich für eine restriktive Anwendung der Ausnahmereglung aus. 9 18. Bedeutsam ist zum einen die anhaltende nationale und internationale Pandemie und zum anderen der Auftrag des Bundes, für die Schweizer Bevölkerung ausreichende Mengen von Impfstoffen gegen Covid-19 zu beschaffen. Zurzeit sind noch keine Impfstoffe verfügbar. Die Pharmaindustrie steht gegenwärtig in einem globalen Wettlauf, solche Stoffe zu entwickeln und zur Produktionsreife zu führen.