Der Bund stehe nicht nur mit dem vom Zugangsgesuch betroffenen Unternehmen in Verhandlung, sondern verhandle parallel auch mit weiteren potentiellen Vertragspartnern, weil die Impfdosen, über welche der Vertrag mit dem betroffenen Unternehmen abgeschlossen wurde, nicht ausreiche, um den Schweizer Bedarf zu decken und nach wie vor nicht absehbar sei, ob und welcher Impfstoff wann verfügbar sei. Da die Schweiz zusätzliche Covid-19-Impfstoffe beschaffen müsse, seien weitere Verträge der gleichen Art abzuschliessen.