Es erklärte, diese Ausnahmebestimmung diene dem Schutz der Positionen der Verwaltung im Rahmen von Vertragsverhandlungen aller Art. Im vorliegenden Fall seien alle Dokumente im Zusammenhang mit den aktuellen und künftigen Vertragsverhandlungen zur Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen erfasst, insbesondere das verlangte Vertragsdokument.