1. Der Antragsteller (Journalist) hat am 7. September 2020 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Bundesamt für Gesundheit BAG um Zugang zum Vertrag mit dem US-Biotech-Unternehmen Moderna Therapeutics ersucht. 2. Am 24. September 2020 nahm das BAG Stellung und verweigerte den Zugang gestützt auf Art. 8 Abs. 4 BGÖ. Nach dieser Bestimmung bestehe kein Zugang zu Dokumenten in laufenden und künftigen Verhandlungen.