{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2020-11-12", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-12--N_2020-11-12.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/ncLpEzJEXNgH/Empfehlung%20vom%2012.%20November%202020_BAG_Vertrag%20Covid-19-Impfstoff.pdf", "Checksum": "bb1c7b1a02afe7fcee4571d4b3ae8b06"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung vom 12. 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September 2020 gestützt auf das Bundesgesetz über\ndas Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim\nBundesamt für Gesundheit BAG um Zugang zum Vertrag mit dem US-Biotech-Unternehmen\nModerna Therapeutics ersucht.\n2. Am 24. September 2020 nahm das BAG Stellung und verweigerte den Zugang gestützt auf\nArt. 8 Abs. 4 BGÖ. Nach dieser Bestimmung bestehe kein Zugang zu Dokumenten in laufenden\nund künftigen Verhandlungen. Im vorliegenden Fall seien davon alle Dokumente im\nZusammenhang mit den aktuellen und künftigen Vertragsverhandlungen zur Beschaffung der\nCovid-19-Impfstoffen erfasst, insbesondere auch das verlangte Vertragsdokument. Im Hinblick\nauf einen allfälligen Zugang zu einem späteren Zeitpunkt, d.h. nach Abschluss aller\nVertragsverhandlungen, blieben die übrigen Ausnahmebestimmungen des\nÖffentlichkeitsgesetzes, insbesondere jene von Art. 7 Abs. 1 Bst. g BGÖ (Schutz von Berufs-,\nGeschäfts- und Fabrikationsgeheimnis), vorbehalten.\n3. Am 28. September 2020 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim\nEidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein.\n4. Am 30. September 2020 bestätigte der Beauftragte gegenüber dem Antragsteller den Eingang\ndes Schlichtungsantrages und forderte gleichentags das BAG dazu auf, die betroffenen\nDokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen.\n5. Am 12. Oktober 2020 reichte das BAG die betroffenen Dokumente und eine ergänzende\nStellungnahme ein.\n6. Die auf den 22. Oktober 2020 festgesetzte Schlichtungsverhandlung fand infolge Krankheit\neines Sitzungsteilnehmers nicht statt.\n7. Gleichentags fand eine Schlichtungssitzung zu demselben Streitgegenstand statt. Dazu erliess\nder Beauftragte am 29. Oktober 2020 eine Empfehlung. 1 Diese zwischenzeitlich publizierte\nEmpfehlung wurden dem Antragsteller am 3. November 2020 durch Zusendung des\nentsprechenden Links zur Kenntnis gebracht.\n\n1\nEmpfehlung EDÖB vom 29. Oktober 2020: BAG / Vertrag Covid-19-Impfstoff.\n\nFeldeggweg 1, 3003 Bern\nTel. 058 463 74 84, Fax 058 465 99 96\nwww.edoeb.admin.ch\n8. Der Antragsteller bestätigte am 10. November 2020 schriftlich an seinem Schlichtungsantrag\nfesthalten zu wollen.\nAuf die weiteren Ausführungen des Antragstellers und des BAG sowie auf die eingereichten\nUnterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.\n\nII. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte zieht in Erwägung:\n\nA. Formelle Erwägungen: Schlichtungsverfahren und Empfehlung gemäss Art. 14 BGÖ\n9. Der Antragsteller reichte ein Zugangsgesuch nach Art. 10 BGÖ beim BAG ein. Dieses\nverweigerte den Zugang bzw. schob den Zugang zu den verlangten Dokumenten auf. Der\nAntragsteller ist als Teilnehmer an einem vorangegangenen Gesuchsverfahren zur Einreichung\neines Schlichtungsantrags berechtigt (Art. 13 Abs. 1 Bst. a BGÖ). Der Schlichtungsantrag\nwurde formgerecht (einfache Schriftlichkeit) und fristgerecht (innert 20 Tagen nach Empfang der\nStellungnahme der Behörde) beim Beauftragten eingereicht (Art. 13 Abs. 2 BGÖ).\n10. Das Schlichtungsverfahren findet auf schriftlichem Weg oder konferenziell (mit einzelnen oder\nallen Beteiligten) unter Leitung des Beauftragten statt, der das Verfahren im Detail festlegt. 2\nKommt keine Einigung zustande oder besteht keine Aussicht auf eine einvernehmliche Lösung,\nist der Beauftragte gemäss Art. 14 BGÖ gehalten, aufgrund seiner Beurteilung der\nAngelegenheit eine Empfehlung abzugeben.\n11. Da angesichts der vorerwähnten Empfehlung vom 29. Oktober 2020 3 keine Aussicht auf eine\neinvernehmliche Lösung besteht, erlässt der Beauftragte seine Empfehlung im schriftlichen\nVerfahren.\n\nB. Materielle Erwägungen\n\n"}