27. Das Staatssekretariat für Wirtschaft hält an der Verweigerung des Zugangs zu beiden E-Mails vom 13. Dezember 2025 (11:25 AM und 11:36 Uhr), der E-Mail vom 22. Dezember 2025 (11:53 PM) sowie derjenigen vom 23. Dezember 2025 (10:16 Uhr) fest, soweit diese die Sanktio­ nierung von Jacques Baud betreffen. Im Übrigen gewährt das SECO vollständigen Zugang im Umfang des Schlichtungsgegenstands (siehe Ziffer 11). 28. Der Antragsteller kann innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt dieser Empfehlung beim Staatssekre­ tariat für Wirtschaft den Erlass einer Verfügung nach Art. 5 des Bundesgesetzes über das Verwal­ tungsverfahren (Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVG;