Soweit sich die in den zu beurteilenden E-Mails enthaltenen Informationen auf die ausdrücklich genannte Person beziehen, handelt es sich um Personendaten, die nicht gemäss Art. 9 Abs. 1 BGÖ anonymisiert werden können. Dabei betreffen die Informationen im Zusammenhang mit Jacques Baud dessen Sanktionierung durch die Europäische Union. Daten über verwaltungs- und strafrechtliche Verfol­ gungen oder Sanktionen stellen gemäss Art. 5 Bst. c Ziff. 5 DSG besonders schützenswerte Per­ sonendaten dar.