1. Der Antragsteller (Journalist) hat am 29. Dezember 2025 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Staatssekreta­ riat für Wirtschaft SECO um Zugang ersucht zur schriftlichen Kommunikation des SECO, "[…] die den Fall Jacques Baud betrifft respektive mit diesem im Zusammenhang steht […]" (Zeitraum: 1. Dezember 2025 bis 29. Dezember 2025). 2. Am 28. Januar 2026 nahm das SECO Stellung und gewährte einen Teilzugang zu den verlangten Dokumenten. Im Übrigen schob das SECO den Zugang mit Verweis auf Art. 7 Abs. 1 Bst. a, b und d BGÖ auf resp. verweigerte den Zugang gestützt auf Art.