34. Die verlangten Textpassagen enthalten drei Kategorien von Personendaten, welche nachstehend behandelt werden. − Daten von juristischen Personen: Die betroffenen Textpassagen enthalten Personendaten gemäss Art. 3 Bst. a DSG von verschiedenen Unternehmen. Vorliegend ist davon auszugehen, dass bei der Prüfung des öffentlichen Interesses die Tatbestände von Art. 6 Abs. 2 Bst. a und c VBGÖ erfüllt sind, mithin also ein bedeutendes öffentliches Interesse am Zugang besteht.