In der Zwischenzeit hat sich die Sachlage bei beiden Vorfällen weiterentwickelt und das VBS hat dazugehörige Informationen veröffentlicht. In seiner ergänzenden Stellungnahme an den Beauftragten hält der ASTAB fest, dass (u.a) die in Frage stehenden Beschaffungen gegenwärtig Objekt einer VBS-internen Revision sind. Daher könne die Bekanntgabe der verlangten Informationen die Behörde unter einen starken Druck setzen (Ziff.