13 Abs. 1 Bst. a BGÖ). Der Schlichtungsantrag wurde formgerecht (einfache Schriftlichkeit) und fristgerecht (innert 20 Tagen nach Empfang der Stellungnahme der Behörde) beim Beauftragten eingereicht (Art. 13 Abs. 2 BGÖ). 1 https://www.vtg.admin.ch > Dossier Coronavirus > Dokumentenplattform > Armeeapotheke, besucht letztmals am 6. Mai 2021.