Schutz von Personendaten, Schwärzung ist zwingend, da ein Teil der Familie in China lebt und nicht Sanktionen ausgesetzt werden darf.» − Schliesslich vermerkte der ASTAB bei Statusbericht Nr. 9 Ziffer 1.5 «Armeeapotheke» «[k]ann allenfalls öffentlich gemacht werden». 7. Teilgeschwärzte Versionen aller Statusberichte Nr. 1a bis 12 sind auf der Webseite der Schweizer Armee veröffentlicht worden. 1 8. Auf die weiteren Ausführungen des Antragstellers und des ASTAB sowie auf die eingereichten Unterlagen wird, soweit erforderlich, in den folgenden Erwägungen eingegangen.