Trotzdem ist anzustreben, an der bisherigen Praxis des VBS, Personendaten von Behördenmitgliedern und Verwaltungsangestellten generell einzuschwärzen, festzuhalten.» 6. Der ASTAB reichte pro Statusbericht eine synoptische Darstellung der eingeschwärzten Passagen ein. − Bei Statusbericht Nr. 11 vermerkte der ASTAB in Bezug auf Ziffer 1.6 «Medien»: «Laufende Verhandlungen infolge mangelhafter Lieferungen (Art. 8 Abs. 4 BGÖ)». − Bei Statusbericht Nr. 5 vermerkte der ASTAB in Bezug auf eine Passage in Ziffer 1.3: «Art. 7 Abs. 1 Bst.