Wie der Presse zu entnehmen war, reichte ein […] Jurist eine Strafanzeige gegen [das Unternehmen Z] wegen des Vorwurfs des Wuchers in Bezug auf den Verkauf von Schutzmasken ein. Es besteht somit eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass die Dokumente im Zusammenhang mit den Maskenbeschaffungsverfahren, wozu auch diverse Textpassagen der Statusberichte gehören, […] zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der [Unternehmen Z] Gegenstand eines allfälligen Strafverfahrens […] werden, so dass gemäss Art. 3 BGÖ das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung nicht anwendbar ist.».