Er beantragte die Überprüfung von bestimmten Abdeckungen der Berichte und auf alle sonstigen «geschwärzte[n] Passagen, in denen es um den Rechtsstreit mit der Firma Netztal AG [Unternehmen Y] geht. Dieser Rechtstreit wurde inzwischen gelöst und das VBS hat aktiv darüber informiert […]. Somit entfällt das Argument, dass die Passagen aufgrund eines laufenden Rechtsverfahrens geschwärzt werden müssen.» 4. Am 16. Februar 2021 bestätigte der Beauftragte gegenüber dem Antragsteller den Eingang des Schlichtungsantrages und forderte gleichentags der ASTAB dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme einzureichen.