Am 15. Februar 2021 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein. Er beklagte sich, dass die Schwärzungen «so weit [gehen], dass ganze Kapitel, inkl. deren Überschriften unleserlich gemacht wurden. Somit wird verhindert, dass man sich ein Bild über den ganzen Inhalt der Berichte machen kann.» Er beantragte die Überprüfung von bestimmten Abdeckungen der Berichte und auf alle sonstigen «geschwärzte[n] Passagen, in denen es um den Rechtsstreit mit der Firma Netztal AG [Unternehmen Y] geht.