Stufe Sektionschef(in) aufwärts, übrige Bundesangestellte, Privatpersonen sowie Passagen mit privaten Inhalten. Die Personendaten (Vor- und Nachname) der Bundesangestellten ab Stufe Sektionschef(in) wurden vom EDA dem Antragsteller bereits zugänglich gemacht. Die Personendaten der übrigen Kategorien wurden vom EDA abgedeckt. 1 Botschaft zum Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ) vom 12. Februar 2003, BBl 2003 1963 (zitiert BBl 2003), BBl 2003 2024.