64. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt erlässt die Verfügung innert 20 Tagen nach Empfang dieser Empfehlung oder nach Eingang eines Gesuches um Erlass einer Verfügung (Art. 15 Abs. 3 BGÖ). 65. Diese Empfehlung wird veröffentlicht. Zum Schutz der Personendaten der am Schlichtungsverfahren Beteiligten wird der Name der Zugangsgesuchstellerin und der Antragstellerin anonymisiert (Art. 13 Abs. 3 VBGÖ). 66. Die Empfehlung wird eröffnet: - X, Antragstellerin, Einschreiben mit Rückschein (R), vertreten durch Z - Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL, Einschreiben mit Rückschein (R)