Als Aufsichtsbehörde stellt es sicher, dass die luftrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Antragstellerin ist Inhaberin einer Bewilligung und steht zum BAZL in einem aufsichtsrechtlichen Verhältnis. Im konkreten Fall will die Zugangsgesuchstellerin nachprüfen, ob das BAZL eine allfällige Verletzung luftrechtlicher Bestimmungen korrekt geprüft hat. Aufgrund der aufsichtsrechtlichen Beziehung besteht ein hohes öffentliches Interesse am Zugang der Öffentlichkeit zu den verlangten Dokumenten, um die Aufsichtstätigkeit des BAZL nachzuvollziehen.22