Nach ständiger Praxis tritt eine Behörde auf eine Anzeige dann ein, wenn wiederholte Verletzungen von klarem materiellem Recht oder von Verfahrensrecht behauptet werden, die mit keinem ordentlichen oder ausserordentlichen Rechtsmittel gerügt werden können. Sie ist ein formloser Rechtsbehelf, durch den eine Verfügung oder eine andere Handlung einer Verwaltungsbehörde bei deren Aufsichtsbehörde beanstandet werden kann. Jedermann ist dazu berechtigt, ohne persönlich betroffen zu sein. Die Aufsichtsbehörde ist nicht verpflichtet, die Beschwerde materiell zu behandeln.