3/12 15. Der Beauftragte bestätigte der Antragstellerin mit Schreiben vom 16. Juli 2014 den Eingang ihres Schlichtungsantrages und forderte am selben Tag das BAZL zur Einreichung der Stellungnahme und Zustellung der fraglichen Dokumente auf. 16. Nach gewährter Fristerstreckung übermittelte das BAZL zusammen mit seiner Stellungnahme vom 22. August 2014 dem Beauftragten mehrere Dokumente und begründete seine teilweise Zugangsverweigerung.