Insbesondere würden diese den bereits durch die Mitteilung der NZZ vom 02. April 2012 belegten Umstand bestätigt, dass die Flüge von der NZZ veranlasst worden seien, um eine Fotoreportage über das Heliskiing durchzuführen, womit den transportierten Skifahrern die Funktion von „Sujets“ oder Statisten zu komme. Das BAZL schloss, dass es keinen Anlass sehe ein Straf- oder Administrativverfahren durchzuführen. Mit Schreiben vom