Sie stützte sich dabei auf den in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 23. April 2011 erschienenen Artikel „Höhenflug im Tiefschnee“ und erklärte, dass sich an Bord des zweimal gelandeten Helikopters zwei NZZ Journalisten, zwei Bergführer und sechs Heliski- Touristen befunden hätten und zumindest der Flug dreier privater Personen zu touristischen Zwecken erfolgt sei (Anzeige beim BAZL). 2. Das BAZL übt gemäss Art. 3 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (Luftfahrtgesetz, LFG; SR 748.0) die Aufsicht über die Luftfahrt im gesamten Gebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft aus.