5. Der Beauftragte darf in seiner Empfehlung keine vertraulichen oder geheimen Informationen und Details aus dem fraglichen Dokument bekannt gegeben. In Bezug auf den hier zu beurteilenden Vertrag kann lediglich festgehalten werden, dass es sich dabei um einen 62 Seiten umfassenden Vertrag mit 8 Anhängen handelt. Der Vertrag enthält u.a. detaillierte Ausführungen zur Zusammensetzung des Impfstoffes, zu Preisen, Lieferbedingungen und Garantieleistungen.