Insbesondere die verdeckte Informationsbeschaffung könnte in diesem Falle verunmöglicht werden. Der NDB zeigte gegenüber dem Beauftragten anhand konkreter Sachverhalte auf, dass vorliegend die Bekanntgabe die Mitarbeitenden des NDB sowie deren Familienangehörigen zum Ziel nachrichtendienstlicher Aktivitäten ausländischer Dienste werden lassen könnte, was eine Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz zur Folge hätte.