Vorliegend bestehe jedoch ein "eminentes überwiegendes öffentliches Interesse an einem funktionierenden Nachrichtendienst und damit an der Geheimhaltung von Personendaten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des NDB." Auch würde "im Falle einer Zugangsgewährung die Privatsphäre der Betroffenen […] massiv beeinträchtigt und gestört." 7. Mit E-Mail vom 5. Mai 2023 informierte der Beauftragte den Antragsteller darüber, dass vorliegend auf die Durchführung einer Schlichtungssitzung verzichtet werde, er im Rahmen des schriftlich geführten Schlichtungsverfahrens jedoch Gelegenheit zur Einreichung einer ergänzenden Stellungnahme erhalte (Art.