Am 4. Mai 2023 reichte der NDB dem Beauftragten eine ergänzende Stellungnahme ein. Darin führte er u.a. aus, dass "der seinerzeitigen Botschaft zufolge […] das Nachrichtendienstgesetz eigenständig sicherstellen [soll], dass der NDB zu einem hinreichenden Schutz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch seiner Informationen verpflichtet ist. Nach Artikel 6 Absatz 7 des Nachrichtendienstgesetzes schützt der NDB denn auch seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seine Einrichtungen, seine Quellen und die von ihm bearbeiteten Daten." Art. 6 Abs. 7 NDG räume dem NDB