Der NDB gibt deshalb u.a. keine Personendaten seiner Mitarbeitenden bekannt. Vorbehalten bleiben Personen in Führungspositionen." Zur Einsicht in letztere Informationen verwies der NDB auf den Staatskalender des Bundes und übermittelte dem Antragsteller die entsprechende digitale Fundstelle. 3. Am 28. April 2023 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Da- tenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein. 4. Mit E-Mail vom 28. April 2023 forderte der Beauftragte den NDB dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie eine ergänzende Stellungnahme einzureichen.