Die Klarnamen sind schriftlich zusammen mit der Angabe der Namen beider Eltern und dem Status ob [sic!] adoptiert oder nicht, sowie der Religions-Zugehörigkeit […] zuzustellen." 2. Am 21. April 2023 nahm der NDB Stellung und verweigerte den Zugang zu den ersuchten Informationen mehrheitlich. Der NDB führte dazu aus, dass das "Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG; SR 121) […] in seinem Artikel 6 Absatz 7 dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) vor[schreibt], seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seine Einrichtungen, seine Quellen und die von ihm bearbeiteten Daten zu schützen. Der NDB gibt deshalb u.a.