1. Der Antragsteller (Privatperson) hat am 15. April 2023 gestützt auf das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Nachrichtendienst des Bundes NDB um Zugang ersucht zu den "Klarnamen (nicht Decknamen) seiner Angestellten, temporären Angestellten, sowie [sic!] seinen Verbindungen, die zum jüdisch-persisch- patrizierischen Adelsgeschlecht und seinen seit Jahrzehnten ausgeübten Einfluss in Politik und Medien bestehen. Die Klarnamen sind schriftlich zusammen mit der Angabe der Namen beider Eltern und dem Status ob [sic!