{"Signatur": "CH_EDÖB_006", "Spider": "CH_EDOEB", "Datum": "2023-07-12", "PDF": {"Datei": "CH_EDOEB/CH_EDÖB_006_Empfehlung-vom-12--J_2023-07-12.pdf", "URL": "https://www.edoeb.admin.ch/dam/de/sd-web/VD6hK5rZ4ba5/Empfehlung%20vom%2012.%20Juli%202023%20NDB-Mitarbeiterlisten.pdf", "Checksum": "5be9c313297116fa9cc292229f9edc4a"}, "Scrapedate": "2026-04-05", "Num": ["Empfehlung vom 12. Juli 2023 NDB-Mitarbeiterlisten"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 12.07.2023"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans 12.07.2023"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras 12.07.2023"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Préposé fédéral à la protection des données et à la transparence (PFPDT) Recommandations selon la LTrans"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Incaricato fedeale della protezione dei dati e della trasparenza Raccomandazioni secondo LTras"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Empfehlung vom 12. Juli 2023: NDB / Mitarbeiterlisten"}], "ScrapyJob": "446973/66/2070", "Zeit UTC": "05.04.2026 03:18:03", "Checksum": "708ee3e00b7d9ab271b4acdc52b37015", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB) Empfehlungen nach BGÖ 12.07.2023\nRegeste:\nEmpfehlung vom 12. Juli 2023: NDB / Mitarbeiterlisten\n\n Eidgenössischer Datenschutz- und\nÖffentlichkeitsbeauftragter\nEDÖB\n\nBern, 12. Juli 2023\n\nEmpfehlung\nnach Art. 14 des Öffentlichkeitsgesetzes\n\nim Schlichtungsverfahren zwischen\n\nX.__\n(Antragsteller)\n\nund\n\nNachrichtendienst des Bundes NDB\n\nI Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte stellt fest:\n\n1. Der Antragsteller (Privatperson) hat am 15. April 2023 gestützt auf das Bundesgesetz über das\nÖffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ; SR 152.3) beim Nachrichtendienst des Bundes NDB um Zugang ersucht zu den \"Klarnamen (nicht Decknamen) seiner Angestellten, temporären Angestellten, sowie [sic!] seinen Verbindungen, die zum jüdisch-persisch-\npatrizierischen Adelsgeschlecht und seinen seit Jahrzehnten ausgeübten Einfluss in Politik und\nMedien bestehen. Die Klarnamen sind schriftlich zusammen mit der Angabe der Namen beider\nEltern und dem Status ob [sic!] adoptiert oder nicht, sowie der Religions-Zugehörigkeit […] zuzustellen.\"\n2. Am 21. April 2023 nahm der NDB Stellung und verweigerte den Zugang zu den ersuchten Informationen mehrheitlich. Der NDB führte dazu aus, dass das \"Bundesgesetz über den Nachrichtendienst (Nachrichtendienstgesetz, NDG; SR 121) […] in seinem Artikel 6 Absatz 7 dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) vor[schreibt], seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, seine\nEinrichtungen, seine Quellen und die von ihm bearbeiteten Daten zu schützen. Der NDB gibt deshalb u.a. keine Personendaten seiner Mitarbeitenden bekannt. Vorbehalten bleiben Personen in\nFührungspositionen.\" Zur Einsicht in letztere Informationen verwies der NDB auf den Staatskalender des Bundes und übermittelte dem Antragsteller die entsprechende digitale Fundstelle.\n3. Am 28. April 2023 reichte der Antragsteller einen Schlichtungsantrag beim Eidgenössischen Da-\ntenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (Beauftragter) ein.\n4. Mit E-Mail vom 28. April 2023 forderte der Beauftragte den NDB dazu auf, die betroffenen Dokumente sowie eine ergänzende Stellungnahme einzureichen.\n\n"}