5 20. Die Antragstellerin verlangt vom GS VBS die bei diesem vorhandenen amtlichen Dokumente betreffend die Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes. Das GS VBS wies die Antragstellerin darauf hin, dass es im durch das Zugangsgesuch definierten Umfang lediglich über die Unterlagen betreffend die Ämterkonsultation zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes verfüge. Diese Unterlagen habe das GS VBS allerdings allesamt vom EJPD erhalten, weswegen sie auch beim EJPD einzufordern wären.