Folglich könne das GS VBS den Zugang zu der vom EJPD am 9. September 2010 versandten E-Mail samt Beilagen und zu den Unterlagen betreffend die Konsultation von 2009/10 gewähren. 13. Am 1. Juni 2022 reichte das GS VBS dem Beauftragten die im Besitz des VBS befindlichen Unterlagen zur von der Antragstellerin erwähnten Ämterkonsultation ein und wies darauf hin, dass das VBS keine Stellungnahme abgegeben habe.