EDÖB-D-2E8B3401/61 Stellungnahme erhalten haben und von welcher Stelle (EJPD oder Bundeskanzlei)? Mit Hilfe dieser Informationen kann ich mich dann an die zuständige Stelle wenden, um die amtlichen Dokumente zu erhalten, die im Jahr 2011 entstanden sind." 4. Am 25. Januar 2022 antwortete das GS VBS, dass es die im Besitz des VBS befindlichen Unterlagen betreffend die Ämterkonsultation zur Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes mit E-Mail vom 9. September 2010 vom EJPD erhalten habe. Die vom EJPD versandten Unterlagen seien bei diesem einzufordern.