Das GS VBS verwies die Antragstellerin für ihre Fragen und Anliegen an das damals federführende Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD. 3. Mit E-Mail vom 23. Januar 2022 gelangte die Antragstellerin erneut ans GS VBS und brachte vor, dass sich das VBS am 2. März 2011 in einer Stellungnahme zur Totalrevision des Bürgerrechts geäussert und am 3. März 2011 eine Rückmeldung erhalten habe. Weiter führte sie aus: "Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann Sie die Unterlagen (Botschaft und Gesetzesvorlage) mit der Bitte um