Ausserdem würde ich gerne vom VBS die Dokumente erhalten, die Ihnen im Rahmen der vorgängigen Ämterkonsultation zugestellt worden sind (Entwurf der Vorlage, etc.) […]" ersucht. 2. Am 21. Januar 2022 nahm das GS VBS Stellung und teilte der Antragstellerin mit, dass das GS VBS "[…] keine schriftliche Rückmeldung im Rahmen der Ämterkonsultation zur Totalrevision des Bürgerrechts 2009/10 abgegeben […]" habe. Das GS VBS verwies die Antragstellerin für ihre Fragen und Anliegen an das damals federführende Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD.