In Bezug auf die Kriterien, die zu einer Sanktion führen, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil betont, dass es im Interesse der Bürger liegt zu erfahren, welche Kriterien ein Dokument beinhaltet, denn nur so könnten Bürger überprüfen, ob diese sachlich gerechtfertigt sind oder nicht. Nach Ansicht des Gerichts geht dieses Interesse im beurteilten Fall gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Behörde vor. 17 Obwohl der Beauftragte nicht ausschliesst, dass bestimmte Passagen im Einsatzbefehl und in den Anhängen einsatztaktische Komponenten enthalten können, erscheinen die darin festgehaltenen geltenden Massnahmen