Zudem könnte die Bekanntgabe der Sanktionskriterien und der Sanktionen selbst abschreckend auf beabsichtigte Grenzübertritte wirken und damit dem Zweck der getroffenen Massnahmen, nämlich der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus, letztlich dienen. In Bezug auf die Kriterien, die zu einer Sanktion führen, hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil betont, dass es im Interesse der Bürger liegt zu erfahren, welche Kriterien ein Dokument beinhaltet, denn nur so könnten Bürger überprüfen, ob diese sachlich gerechtfertigt sind oder nicht.