Darüber hinaus sind die Inhalte der Dokumente der Öffentlichkeit bereits weitgehend bekannt. Einerseits wurden die Personen, die vor dem 16. April 2020 versuchten die Schweizer Grenze zu überqueren, von den Zollbeamten über die vorgesehenen Strafen informiert, andererseits wurde in den Medien ausführlich über die Zollpraxis berichtet. 16 Zumindest bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt scheint daher die zielkonforme Durchführung der ergriffenen Massnahmen trotz der bereits öffentlich bekannten Informationen nicht beeinträchtigt worden zu sein.