Der Einsatzbefehl und seine Anhänge müssen spätestens auf diesen Zeitpunkt dementsprechend angepasst werden. Die beabsichtigten Lockerungen haben daher zur Folge, dass die im hier zu beurteilenden Einsatzbefehl samt Anhängen aufgeführten Massnahmen bald nicht mehr aktuell sein resp. aufgehoben werden. Eine Gefährdung der Massnahmen ist daher durch die Gewährung des Zugangs der angeforderten Dokumente nicht mehr gegeben.