Tatsächlich hatte der Bundesrat die ursprünglich getroffenen Massnahmen am 16. April 2020 angepasst und präzisiert, was auch zu einer Änderung der Praxis der EZV geführt hat. 14 Am 5. Juni 2020 hat der Bundesrat angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage entschieden, ab dem 15. Juni 2020 die Grenze zu Österreich, Deutschland, Frankreich wieder vollständig zu eröffnen und die Einreisebeschränkung zu den weiteren EU/EFTA-Staaten und dem Vereinigten Königreich aufzuheben.. 15. Der Einsatzbefehl und seine Anhänge müssen spätestens auf diesen Zeitpunkt dementsprechend angepasst werden.