Die Situation wird laufend überprüft und die Massnahmen gegebenenfalls den neuen Umständen angepasst." 13 Im vorliegenden Fall gilt es nach Ansicht des Beauftragten zu berücksichtigen, dass die verschiedenen getroffenen Massnahmen aufgrund der pandemischen Lage regelmässig angepasst und modifiziert worden sind. Tatsächlich hatte der Bundesrat die ursprünglich getroffenen Massnahmen am 16. April 2020 angepasst und präzisiert, was auch zu einer Änderung der Praxis der EZV geführt hat.