Die vom Bundesrat getroffenen Massnahmen sollten angesichts der pandemischen Lage illegale Grenzübertritte bekämpfen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, weshalb hatte der Bundesrat die Grenzschliessung und die Wiedereinführung von Grenzkontrollen angeordnet. Die betreffende SEM-Weisung sieht vor, dass "es […] sich vorliegend um vorübergehende Notbestimmungen aufgrund der ausserordentlichen allgemeinen Notlage [handelt], die der Bundesrat erlassen hat und die nur so lange wie nötig aufrecht erhalten bleiben. Die Situation wird laufend überprüft und die Massnahmen gegebenenfalls den neuen Umständen angepasst."