1. Der Bundesrat hat am 13. März 2020 zur Bewältigung der COVID-19-Epidemie und um insbesondere die Bedingungen für eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Pflege und Heilmitteln zu gewährleisten, im Rahmen der COVID-19-Verordnung 2 ausserordentliche Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien erlassen.