15 Urteil des BGer 1C_394/2016 vom 27. September 2017 E. 4.3 und 4.10. 16 Urteil des BVGer A-3367/2017 vom 3. April 2018 E. 3.6.2. 17 Auch bei der aktiven Behördeninformation empfiehlt ein Teil der Lehre die Anhörung, „[s]ofern der Zweck der Information dadurch nicht gefährdet wird und die zeitlichen Verhältnisse es erlauben, ist eine vorgängige Konsultation der Betroffenen (im Sinne der Gewährung des rechtlichen Gehörs ausserhalb eines formellen Verfahrens) auch hier sinnvoll und hat kompensatorische Wirkung.“ Vgl. dazu BRUNNER, Persönlichkeitsschutz bei der behördlichen Information der Öffentlichkeit von Amtes wegen: Ein Leitfaden: in ZBL 2010 S. 609.