5/7 21. Gemäss eigenen Aussagen ist das ENSI in der Lage, grundsätzlich innert 40 Tagen die verlangten EMI-Daten zu erstellen, bei den Kernkraftwerksbetreibern eine Anhörung vorzunehmen, die Rückmeldungen zu prüfen und die Publikation im Internet entsprechend vorzunehmen, ohne dass – soweit ersichtlich – dadurch seine Kernaufgaben wesentlich beeinträchtigt sind, weshalb nach Ansicht des Beauftragten die Anwendbarkeit von Art. 10 VBGÖ zu verneinen ist. Allerdings gilt es noch Art.