Dementsprechend hat der Beauftragte dem Antragsteller in einem Nichteintretensentscheid betreffend den Schlichtungsantrag vom 10. April 2018 zum Zugangsgesuch vom 8. März 2018, in welchem dieser monatlich die Einsicht und die aktive Publikation der EMI-Daten verlangt hatte, mitgeteilt, es bestehe nach Öffentlichkeitsgesetz kein Anspruch auf die aktive Veröffentlichung der EMI-Daten im Internet. Den nun im Juni 2018 vorgestellten Entscheid, die verlangten EMI-Daten aktiv von sich aus zu veröffentlichen, hat das ENSI entsprechend seinem Ermessen im Rahmen der aktiven