17. So hat auch das Bundesgericht im Entscheid 1C_394/2016 vom 27. September 2017 das ENSI nicht zur aktiven Publikation der EMI-Daten verpflichtet. Dementsprechend hat der Beauftragte dem Antragsteller in einem Nichteintretensentscheid betreffend den Schlichtungsantrag vom 10. April 2018 zum Zugangsgesuch vom 8. März 2018, in welchem dieser monatlich die Einsicht und die aktive Publikation der EMI-Daten verlangt hatte, mitgeteilt, es bestehe nach Öffentlichkeitsgesetz kein Anspruch auf die aktive Veröffentlichung der EMI-Daten im Internet.