Sie stellt einen indirekten Anreiz dar, dass Behörden vermehrt aktiv informieren. Auf dieser Grundlage kann die Behörde aber nicht verpflichtet werden, wichtige Dokumente im Internet aktiv zu publizieren.9 Somit besteht mittels Öffentlichkeitsgesetz kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf eine Publikation von Dokumenten im Internet (auch nicht auf eine wie vom Antragsteller in seiner E-Mail vom 17. Juni 2018 begehrte Echtzeit-Publikation der EMI-Daten). 17. So hat auch das Bundesgericht im Entscheid 1C_394/2016 vom 27. September 2017 das ENSI nicht zur aktiven Publikation der EMI-Daten verpflichtet.