Aufgrund der Informationen zum Datenverarbeitungssystem des ENSI, der gesetzlichen Rahmenbedingungen und des Bundesgerichtsentscheids sei er überzeugt, dass ein zeitnahes Onlinestellen von EMI-Daten mit wenigen Mausklicks realisierbar sei. 16. Vorweg gilt es die zwei Arten behördlicher Informationstätigkeit zu unterscheiden, nämlich die passive Behördeninformation nach Öffentlichkeitsgesetz und die aktive Behördeninformation von Amtes wegen. Je nach Modus bestehen sowohl unterschiedliche Rechtsgrundlagen als auch andere Rechtsmittel. Aktiv (von Amtes wegen) dürfen Behörden nach Art.